Ertragswertverfahren |
Diese Berechnungsmethode wird für vermietete oder verpachtete Immobilien angewandt. Miete oder Pacht werden wie Zinsen gesehen und hochgerechnet bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Wohnung oder das Haus wegen Abnutzung wertlos wird. Es geht dabei um die Frage: Wie viel Kapital brauche ich heute, um solche Zinsen in der Zukunft zu bekommen? Das ist dann der Ertragswert des Gebäudes.
Zunächst müssen die Einkünfte aber um "Bewirtschaftungskosten" bereinigt werden. Damit wird berücksichtigt, dass auch z.B. eine vermietete Wohnung laufend Geld kostet, das nicht umgelegt werden kann. Sie kann möglicherweise auch mal eine Zeitlang leerstehen und keine Einnahmen generieren.
Bei der Hochrechnung werden die Restnutzungsdauer und der "Liegenschaftszinssatz" eingerechnet. Der Liegenschaftszinssatz ist ein Wert, den in der Regel die Gutachterausschüsse der Gemeinden fortlaufend berechnen. Er soll den örtlichen Immobilienmarkt widerspiegeln, also die aktuellen Preise. Je höher er ist, desto geringer ist der Verkehrswert einer Immobilie.
Rechenbeispiel: Eine Wohnung hat eine Restnutzungsdauer von 20 Jahren, jährlich soll sie um Kosten bereinigt 20.000 Euro einbringen. Daraus würde sich ein Ertragswert von 400.000 Euro ergeben. Bereinigt um einen Liegenschaftszinssatz von 4 Prozent wären es nur noch rund 272.000 Euro. Der Grund: Der Liegenschaftszinssatz, also die übliche Immobilienrendite vor Ort, wird wie eine Inflationsrate herausgerechnet. Damit wird die Vergleichbarkeit mit anderen Immobilen vor Ort hergestellt.
Der Wert des Bodens berechnet der Immobilienbewerter gesondert und addiert ihn, denn Boden behält seinen Wert üblicherweise.