Warum Michael Hübner von Ebhausen? |
"Mängel am Bau" - hinter diesem Begrif verbirgt sich ein sehr, sehr komplexes Thema, den man nach § 485 ZPO grob in 3 Arten von Gutachten untergliedern kann:
- Bauzustandsgutachten: Beschreibung und Dokumentation des Ist-Zustandes mit dem Abgleich des Soll-Zustandes. Hier kann ich sowohl im Rohbau wie auch im Hochbau und Ausbau rechtssichere Gutachten erstellen.
- Bauschadensgutachten: Beschreibung der Ursachen von und Schäden. Meine Kerngebiete derzeit:
- Feststellung von Mängel bei der Rohbauherstellung und Toleranzen
- Schäden durch Feuchtigkeit
- Schäden durch Schimmel - Bauschaden Wertgutachten: Ermittlung der Kosten für die Beseitigung, dem unter Umständen ein Verkehrswertgutachten folgen kann.
Für alle oben genannten Herausforderungen verfüge ich über eine qualifizierte Ausbildung und bin somit berechtigt, rechtssichere Gutachten zu erstellen.